Bei den Interessenschwerpunkten meiner Anwaltstätigkeit - Datenschutz, Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht - handelt es sich allesamt um Rechtsgebiete, die im Bereich der Kommunikation regelmäßig eine gewichtige Rolle spielen.
Zum einen, weil die neuen Medien eine ungeheure Vielfalt von teilweise komplexen Kommunikationsformen offerieren, zum anderen, weil Kommunikation sich mehr und mehr sowohl mit nationaler als auch mit internationaler Gesetzgebung und Rechtsprechung auseinander setzen muss.
Die daraus resultierenden Probleme werden von Agenturen, Verlagen und Industrieunternehmen, aber auch von Verbänden und Vereinen häufig unterschätzt. Meine anwaltliche Beratung und Vertretung hat daher das vorrangige Ziel, langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen für meine Mandanten von vornherein zu vermeiden.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist in rechtlicher Hinsicht eine ausgesprochen komplexe Materie und hat seit Mai 2018 durch die Datenschutz-Grundverordnung der EU erheblich an Dynamik gewonnen. Unternehmen, Verbände, Vereine und andere Körperschaften sind gefordert, sich intensiv mit dem Thema Datenschutz auseinander zu setzen, um gesetzeskonform zu handeln und Konflikte zu vermeiden. In diesem Zusammenhang unterstütze ich nicht nur als Anwalt meine Mandanten bei der praxisgerechten Umsetzung der neuen gesetzlichen Datenschutzvorschriften, sondern nehme bei einigen Unternehmen auch als externer Datenschutzbeauftragter unterrichtende, beratende oder kontrollierende Funktionen wahr.
In diesem Segment erstreckt sich die Betreuung meiner Mandanten auf alle urheberrechtlichen Belange. Dazu gehört beispielsweise die individuelle Beratung von Werbung Treibenden, ob und wie sie ihre Werbekonzeptionen rechtlich effektiv absichern können – von der ersten Präsentation bei Kunden und Auftraggebern an. In diesem Zusammenhang werden von mir umfassend alle gestalterischen Elemente begutachtet wie Text, grafische und visuelle Gestaltung, Fotografie, Film, Musik und sonstige zum Einsatz kommende Medien. Weiterhin biete ich meinen Mandanten die eingehende Prüfung im Hinblick auf die unberechtigte Nutzung ihrer kreativen Leistungen - seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht. Sollten daraus beispielsweise Unterlassungs-, Beseitigungs- oder Schadensersatzansprüche resultieren, vertrete ich meine Mandanten selbstverständlich auch bei deren Durchsetzung.
Mein einschlägiges Leistungsportfolio umfasst alle im Zusammenhang mit Claims, Marken und Slogans auftretenden rechtlichen Fragestellungen. Dazu wird im Vorfeld insbesondere überprüft, ob ältere Schutzrechte an einer identischen oder hochgradig verwechslungsfähigen Marke bestehen oder einer Eintragung ins Markenregister andere Schutzhindernisse entgegenstehen. Ebenso wird vorab auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene recherchiert, ob Claims und Slogans noch frei sind oder bei ihrem werblichen Einsatz rechtliche Probleme mit einem Konkurrenten drohen. Darüber hinaus begleite ich meine Mandanten über die gesamten Anmelde- und Eintragungsprozesse und vertrete sie in einem möglichen Widerspruchsverfahren oder gegenüber etwaigen Abmahnungen.
In diesem Bereich begleite ich juristisch beratend den gesamten kreativen Entwicklungs- und Umsetzungsprozess auf Seite meiner Mandanten – insbesondere durch die Begutachtung von Kommunikationsstrategien, die Prüfung von Werbekampagnen oder einzelnen Kommunikations- und Werbemaßnahmen. Die Mandanten erlangen so einerseits umfassend Aufschluss, wo zum Beispiel Fallstricke wie mögliche Verstöße gegen das Irreführungsgebot und damit einhergehende Abmahnungsrisiken lauern. Auf der anderen Seite erhalten sie präzise Hinweise, wie ihre Strategie, Kampagne oder Maßnahme aussehen sollte, damit sie keine rechtlichen Probleme aufwirft und trotzdem die beabsichtigte Wirkungskraft in der Zielgruppe entfalten kann.